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Krypto-Steuerprognosen für Österreich: Was uns 2023 erwartet

Luis Schilli December 19, 2022 3 min read
Krypto-Steuerprognosen für Österreich: Was uns 2023 erwartet

Wir werfen einen Blick in die Krypto-Steuer-Kugel des Jahres 2023. Was bringen die Sterne im steuerlichen Umgang von Krypto-Assets mit sich?

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Kommt eine EU-weite Regelung im Umgang mit Krypto-Assets?

Jedes EU-Land hat eine komplett andere Lösung hinsichtlich der Krypto-Steuern. Man sollte sich daher sehr genau überlegen, an welchem Standort man mit seinen Krypto-Assets sesshaft werden möchte.

Innerhalb der EU gibt es derzeit noch keine einheitliche Lösung, denn diese würde auch bedingen, dass Landesgesetze und Verordnungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten aufgehoben werden, und somit die geübte Praxis deshalb umgedreht werden müsste.

Es gibt innerhalb der EU zwar Bestrebungen dies zu vereinheitlichen, aber zurzeit ist es noch jedem Staat vorbehalten, dass er selbst die Krypto-Versteuerungsregeln festsetzt.

Es gibt außerhalb der EU-Standorte, mit teilweisen lockeren Gesetzgebungen, hinsichtlich Krypto-Assets. Jedoch sollte man sich da immer vor Augen halten, ob man in dieses Land überhaupt ziehen möchte und dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen begründen möchte oder ob man lieber in Österreich eine Versteuerung vornimmt.

In Österreich gibt es seit der Steuerreform, auf einer Seite, eine sehr angenehme Versteuerung, weil die Tradingergebnisse nur dann versteuert werden, wenn von Krypto in FIAT umgewechselt wird.

Achtung: ein Stable Coin ist keine FIAT-Währung, sondern eine eigene Kryptowährung. FIAT = gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel.

Sieht das Gesetz auch eine automatische Abfuhrpflicht der Kapitalertragssteuer für inländische Finanzdienstleister vor?

Ab 01.01.2024 ist der Abzug von KESt durch den inländischen Dienstleister, der eine Realisation von Kryptowährungen abwickelt, oder die laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen gutschreibt, verpflichtend vorzunehmen.

Das heißt, wenn man mit einer inländischen Plattform wie Bitpanda, etc. arbeitet, entfällt die Verpflichtung zur Abgabe einer Krypto-Steuererklärung. Werden Verluste erwirtschaftet, oder mehrere Plattformen verwendet, ist eine Krypto-Steuererklärung trotzdem ratsam/ notwendig.

Heller Consult ist spezialisiert auf die steuerliche und wirtschaftliche Optimierung von Crypto-Geschäften und bietet speziell für Miner, Trader, Verkäufer oder Holder von Kryptowährungen ein kostenloses Erst-Beratungsgespräch an. Siehe auch unter Cointracking Full-Service Österreich.

Haftungsausschluss: Alle oben bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sollten nicht als professionelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung angesehen werden. Sie sollten Ihre eigene Recherche durchführen oder sich bei der Anlage an einen professionellen Finanzberater wenden.

Häufig gestellte Fragen

Nein, aktuell hat jedes EU-Land eine eigene Lösung hinsichtlich der Krypto-Steuern. Es gibt zwar Bestrebungen zur Vereinheitlichung, eine EU-weit einheitliche Regelung würde jedoch bedingen, dass Landesgesetze und Verordnungen aufgehoben werden. Derzeit ist es noch jedem Staat vorbehalten, die Versteuerungsregeln selbst festzusetzen.

Nein, ein Stable Coin ist keine FIAT-Währung, sondern eine eigene Kryptowährung. FIAT meint gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel wie Euro oder US-Dollar.

Ab dem 01.01.2024 ist der Abzug von KESt durch den inländischen Dienstleister, der eine Realisation von Kryptowährungen abwickelt oder die laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen gutschreibt, verpflichtend vorzunehmen.

Wer ausschließlich mit einer inländischen Plattform wie Bitpanda arbeitet, muss grundsätzlich keine Krypto-Steuererklärung mehr abgeben. Werden jedoch Verluste erwirtschaftet oder mehrere Plattformen verwendet, ist eine Krypto-Steuererklärung weiterhin ratsam bzw. notwendig.

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